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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Rechnungsempfänger auch der Vertragspartner der AGD ist. Ein Wegzug aus dem Versorgungsgebiet bedeutet nicht automatisch ein Vertragsende. Der Grundanschlussvertrag muss schriftlich per E-Mail oder Brief gekündigt werden. Aus verwaltungstechnischen Gründen können nur vollständig und korrekt ausgefüllte Formulare bearbeitet werden.
Sie können Mutationen rasch und einfach unserem Lösungspartner der Infra-Com Swiss AG melden. Wir haben für Sie das
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